1. Vertragsbeginn und -ende
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen und der Zahlung des vereinbarten Honorars.
2. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Erst nach Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich reserviert. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung behält sich die auftragnehmende Person das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Reservierung als hinfällig zu erklären. Sollte der Restbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden, behält sich die auftragnehmende Person das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz pro Monat zu berechnen. Darüber hinaus können zusätzliche Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnung anfallen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Mahnungen und Zahlungsfristen
Die auftragnehmende Person versendet maximal zwei Mahnungen. Nach der ersten Mahnung bleibt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Sollte auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgen, behält sich die auftragnehmende Person das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Zeitraum zwischen den Mahnungen beträgt 14 Tage.
4. Stornierung
Bei Stornierung durch die auftraggebende Person wird ein Ausfallhonorar in Höhe der Anzahlung fällig. Bei Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor dem Event werden 100 % der Gesamtkosten fällig.
5. Widerrufsrecht
Die auftraggebende Person hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Eventtermin nicht innerhalb dieser Frist liegt.
6. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstandam Wohnsitz des Auftragnehmenden (Rheinfelden).
7. Gewährleistung
Die auftragnehmende Person gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen professionell und nach besten Kräften erbracht werden.
8. Haftung
Die auftragnehmende Person haftet nicht für Schäden oder Verluste von persönlichem Eigentum der auftraggebenden Person oder der Gäste, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht. Schäden am Equipment der auftragnehmenden Person, die durch unsachgemäßen Umgang oder fahrlässiges Verhalten von Gästen entstehen, wie etwa durch das Verschütten von Getränken, sind von der auftraggebenden Person zu ersetzen. Bei nicht von der auftragnehmenden Person zu verantwortenden Umständen wie höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Stromausfällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Zahlungseinbehalt. Die auftragnehmende Person haftet nicht für Störungen, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Systeme oder Dritte verursacht werden.
9. Höhere Gewalt
Keine der Vertragsparteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer Kontrolle (z. B.Naturkatastrophen, Krankheit, Unfall).
10. Rufschädigungsverbot
Beide Parteien verpflichten sich, keine rufschädigenden oder unwahren Äußerungen über die jeweils andere Partei öffentlich oder gegenüber Dritten zu tätigen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die geschädigte Partei das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
11. Ausfall und Ersatz bei Verhinderung
Im Falle einer Verhinderung durch Krankheit oder Unfall verpflichtet sich die auftragnehmende Person, die auftraggebende Person umgehend zu informieren. Nach Möglichkeit wird eine Ersatz-DJ organisiert oder bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
12. Datenverbreitung durch Social Media
Die auftraggebende Person stimmt zu,dass Fotos oder Videos des Events für Werbezwecke online veröffentlichtwerden dürfen, sofern diese Zustimmung ausdrücklich auf dem Deckblatt erteilt wird. Es werden keine Fotos oder Videos verwendet, die Gäste oder vertrauliche Informationen zeigen, es sei denn, die auftraggebende Person hat dies ausdrücklich genehmigt. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich.
13. Besondere Musikwünsche bei Events
Eine Playlist ist spätestens zwei Wochen vor dem Event einzureichen. Diese sollte über Spotify, Apple Music oder Amazon Music erfolgen. Zusätzliche Songwünsche (max. 10 Titel) können bis 24 Stunden vor dem Event gemeldet werden.
14. Einsatz externer Speichermedien, Audioquellen und Instrumenten
Das Anschließen externer Speichermedien wie USB-Sticks oder anderer Geräte an den Laptop der auftragnehmenden Person ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Sollten externe Audioquellen wie beispielsweise Beamer, Instrumente oder Laptops per Klinkenkabel /DMX angeschlossen werden müssen, ist dies der auftragnehmenden Person spätestens 3 Tage vor dem Event schriftlich oder telefonisch durch die auftraggebende Person oder Dritte bekannt zu geben. Die auftragnehmende Person behält sich das Recht vor, solche Anschlüsse abzulehnen, wenn diese technisch nicht möglich sind. Zudem können solche Anschlüsse am Tag des Events abgelehnt werden, falls diese nicht vorher abgesprochen wurden oder technisch nicht umsetzbar sind.
15. Highlights während des Events
Der Zeitpunkt für Momente wie die Eröffnung der Tanzfläche oder den Tortenanschnitt wird im Vorfeld abgestimmt. Spontane Änderungen sind ausschließlich in Absprache mit der auftragnehmenden Person möglich. Musikalische Gestaltung erfolgt gemäß den Wünschen der auftraggebenden Person.
16. Ausstattung
Die auftraggebende Person sichert, dass ausreichend Steckdosen und genügend Platz für das Equipment der Auftragnehmenden Person vorhanden sind.
17. Wetter und eigenes Equipment
Die auftraggebende Person sorgt dafür, dass das Equipment der auftragnehmenden Person bei ungünstigem Wetter (z. B.
Regen, intensive Sonneneinstrahlung) geschützt ist, beispielsweise durch Überdachung oder Abdeckungen. Eventuelle Zusatzkosten, wie die Miete von Abdeckungen oder Ersatz für beschädigtes Equipment, trägt die auftraggebende Person.
18. Verpflegung:
Die auftraggebende Person sorgt dafür, dass die auftragnehmende Person während des Events angemessen verpflegt wird.
19. Parkplatz/Zufahrt
Für das Ein- und Ausladen des Equipments ist eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort sicherzustellen. Sollte der Auftrittsort weiter entfernt sein, stellt die auftraggebende Person einen Helfer für das Ein- und Ausladen des Equipments. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist von der auftraggebenden Person zu gewährleiste
20. PA-System (Lautsprecher) und Lichtanlage von Dritten
Sollte die auftraggebende Person oder die Location/Vorband ein PA/Licht-System bereitstellen, übernimmt die auftragnehmende Person keine Haftung für die Funktionalität oder die Qualität der Musikwiedergabe des Systems.
21. Ablaufplan für das Event
Der Ablaufplan für das Event muss spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich an die auftragnehmende Person übermittelt werden. Änderungen des Plans sind nur nach Absprache möglich.
22. Zusatzoptionen
Fotobox: Kann optional gebucht werden. Enthalten sind 200 Ausdrucke und 3 Monate Cloud-Zugriff auf alle Bilder. Bilder, die über 200 hinausgehen, werden digital in der Cloud gespeichert. Die Buchung ist im Vorfeld verbindlich zu vereinbaren.
Audio-Gästebuch: Kann optional gebucht werden. Alle Aufnahmen werden gesichert und stehen 3 Monate zum Download bereit. Die Buchung ist im Vorfeld verbindlich zu vereinbaren.
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